1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der sqlXpert GmbH – nachstehend sqlXpert genannt – mit unseren Kunden. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Aufträge / Anmeldungen
Für alle Dienstleistungen und Seminare ist ein Auftrag oder eine Anmeldung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) erforderlich. Anmeldungen zu offenen Seminaren werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und ihr Eingang wird in Textform bestätigt, diese Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Erst mit einer Auftragsbestätigung in Textform kommt ein Dienstleistungs- oder Seminarvertrag verbindlich zustande.
3. Seminarinhalte
Bei offenen Seminaren entsprechen die Seminarinhalte unserem Seminarplan. Soweit nicht anders vereinbart wird jeweils die aktuellste freigegebene Version geschult. Die Seminarinhalte von Firmenseminaren werden individuell vereinbart und sind Bestandteil des Angebots und der Auftragsbestätigung. Die Vermittlung von Inhalten, die nicht in Textform vereinbart wurden, ist nicht geschuldet.
4. Gebühren
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei offenen Seminaren gelten die Seminarpreise der jeweils aktuellen Preisliste. Eine nur zeitweise Teilnahme an Seminarveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung. Die maximale Teilnehmerzahl für die angebotenen Kurse liegt in der Regel bei sechs Teilnehmern. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass. Die Seminargebühren für offene Seminare beinhalten folgende Leistungen: Bereitstellung von speziell für die Schulung konfigurierter Hard- und Software für die Dauer eines Seminars, Unterrichtung der ausgewiesenen Seminarinhalte, kursbegleitende Arbeitsunterlagen, sowie die Verpflegung am Seminartag und das Ausstellen von Zertifikaten. Reisekosten und Spesen des Referenten bei Seminaren im Hause des Kunden sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden nach den jeweils geltenden steuerlichen Sätzen (Ausnahme € -,35 pro gefahrenen Kilometer) erhoben. Bei firmenindividuellen Seminaren gelten die Preise und ggf. gesonderte Vereinbarungen des Angebotes. Der Anspruch des Kunden auf Teilnahme an Prüfungen, für die der Kunde die Prüfungsgebühren mit dem Seminarbeitrag entrichtet hat, erlischt 6 Monate nach Seminarende. Dies gilt nicht für Prüfungs-Aktionen; dort gelten die besonderen Bedingungen und Laufzeiten der jeweiligen Aktion.
5. Seminare / Fristen / Termine
Seminare beginnen jeweils um 09:00 Uhr und enden gegen 17:00 Uhr. In Wochen mit Feiertagen können einzelne Seminare um einen Tag verkürzt stattfinden. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt im Falle noch nicht im Auftrag festgelegter Schulungstermine, dass diese zwischen Kunde und sqlXpert so fest zu legen sind, dass die Schulungen innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung abgeschlossen sein werden.
5.1 DURCHFÜHRUNGSGARANTIE
Für offene Seminare gewährt sqlXpert eine Durchführungsgarantie, d.h. ein Seminar wird zu einem gebuchten Seminartermin durchgeführt unabhänging von der Zahl der Teilnehmer. Die Garantie gilt nur für Anmeldungen, die bis 15 Arbeitstage vor dem Seminartermin eingehen. Ausgenommen von der Durchführungsgarantie sind alle Seminare, die gemäß Beschreibung mit oder über Partner durchgeführt werden (z.B. ITIL und VMware). Die Durchführungsgarantie gilt nicht für Seminare mit gesondert vereinbarten Preisbedingungen.
5.2 SEMINARDAUER
Offene Seminare mit weniger als drei Teilnehmern je Schulung können von sqlXpert verkürzt durchgeführt werden. Für einen Teilnehmer werden alle Seminare mit einer Dauer von bis zu vier Tagen um einen Tag, fünf-tägige Seminare um zwei Tage verkürzt. Für zwei Teilnehmer werden alle Seminare von einer Dauer bis zu fünf Tagen um einen Tag verkürzt durchgeführt. Seminare mit einer Dauer von mehr als fünf Tagen werden im vorstehenden Verhältnis anteilig gekürzt.
6. Stornierung
6.1 Stornierung durch den Kunden – OFFENE SEMINARE
Der Kunde kann eine Seminaranmeldung bis 12 Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor Seminarbeginn schriftlich stornieren. Zur Wirksamkeit der Stornierung muss die Stornierung bis spätestens 12 Arbeitstage vor Seminarbeginn bei sqlXpert eingegangen sein. Nimmt der Kunde an einer gebuchten Seminarveranstaltung nicht teil, ohne mindestens 12 Arbeitstage vor Seminarbeginn storniert zu haben, oder die Seminarteilnahme in dieser Frist auf einen anderen Termin umgebucht zu haben, wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt. Alternativ zur Stornierung kann eine Ersatzperson für die Seminarteilnahme benannt werden.
6.2 Stornierungen durch den Kunden – FIRMEN-INDIVIDUELLE SEMINARE / DIENSTLEISTUNGEN
Vereinbart der Kunde mit sqlXpert die Durchführung eines individuellen Seminars – in Bezug auf den Seminarinhalt, Preis, Trainer, Termin oder Teilnehmerkreis – oder einer individuellen Dienstleistung, ist eine Stornierung ausgeschlossen, sobald ein Dienstleistungs- oder Seminar- Vertrag zustande gekommen ist.
6.3 Stornierung durch sqlXpert
sqlXpert behält sich vor, ein Seminar bis 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Leistungserbringung für sqlXpert technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Kunden werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei kurzfristiger Erkrankung eines Trainers, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhergesehen Ereignissen, kann sqlXpert ein Seminar auch kurzfristig stornieren, vgl. Punkt 9. Haftung.
7. Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühren für offene Seminare sind im Voraus zu entrichten und müssen spätestens zum Seminarbeginn bei sqlXpert gebucht sein. Alle Gebühren sind nach Rechnungsstellung sofort ohne jeden Abzug fällig.
8. Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt und dürfen insbesondere nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere Einwilligung vervielfältigt, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Seminarunterlagen oder von Teilen daraus bleiben uns vorbehalten. Die während der Seminare zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert oder auf nicht genehmigte Weise nutzbar gemacht werden.
9. Haftung
Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatz- Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansprüche wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbaren Teilnehmer zu und sind nicht abtretbar. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- Gehilfen.
Das Aufspielen eigener oder nicht von uns autorisierter Dateien auf Geräte der sqlXpert GmbH und die Verwendung eigener Datenträger sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen und damit verbundenen Schädigungen unserer Systeme behalten wir uns vor, den entstanden Schaden geltend zu machen.
10. Datenschutz
Zur Vertragsabwicklung speichern wir personenbezogene Daten und geben sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Teilnehmer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: sqlXpert GmbH, Freiburger Straße 7, 12623 Berlin, Email: info@sqlxpert.de widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
11. Sonstiges
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Falls der Teilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
sqlXpert GmbH Berlin, den 01.01.2007
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